Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die MaklerPlan GmbH (nachfolgend „MaklerPlan “) ist eine Schweizer Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Zug. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) regeln Abschluss, Inhalt und Abwicklung, der zwischen MaklerPlan und ihren Kooperationspartnern (nachfolgend „Partner“) geschlossenen Verträge.
1. Geltungsbereich und Grundsätze
- Für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen MaklerPlan und ihren Partnern gelten ausschliesslich die von MaklerPlan verwendeten AGB in ihrer gültigen Fassung. MaklerPlan ist berechtigt, diese AGB jederzeit zu ändern. Auf der Website von MaklerPlan (www.maklerplan.ch) sind die jeweils gültigen AGB veröffentlicht. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB der Partner werden nicht anerkannt insoweit diesen nicht ausdrücklich zugestimmt wurde. Ein fehlender Widerspruch entgegenstehender, widerstreitender oder ergänzender AGB der Partner stellt keine Zustimmung dar.
- Individuelle Absprachen, Spezifikationen oder ähnliche Vereinbarungen zwischen den Vertragspartnern haben Vorrang zu diesen AGBs, ausschliesslich insoweit diese schriftlich festgehalten sind.
- Die Partner erklären keine Verbraucher zu sein und verpflichten sich als Unternehmer in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit zu handeln. MaklerPlan behält sich die Überprüfung der Unternehmereigenschaft vor. MaklerPlan kann hierfür erforderliche Nachweise (z.B. Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung oder Ähnliches) fordern.
- Mit dem Vertragsschluss gemäss Ziff. 3 bestätigt der Partner die AGB sorgfältig gelesen und akzeptiert zu haben.
2. Leistungs-
beschreibung
- Durch seine Angebote und die Massnahmen im Bereich telefonische Akquise nimmt MaklerPlan unverbindliche Anfragen von Interessenten an, welche an der Inanspruchnahme von verschiedenen Dienstleistungen oder dem Kauf von Produkten interessiert sind. (nachfolgend „Leads“).
- Die Leads werden im Rahmen eines Qualifikationsverfahrens für die Partner auf ihre Geeignetheit und am Bedarf der massgeblichen Branche evaluiert.
- Die von MaklerPlan generierten und evaluierten Leads können von den Partnern gegen eine zwischen den Parteien vereinbarte Vergütung übergeben werden. Die Leads werden dem Partner in einer branchenüblichen und den Vertragszwecken dienenden Art und Weise (in der Regel elektronische Zustellung) zur Verfügung gestellt.
- Abhängig von Verfügbarkeit, Eignung und vertraglicher Vereinbarung können dieselben Leads auch anderen Partnern angeboten werden.
- Die Leistung von MaklerPlan besteht ausschliesslich in der Zuführung von Interessenten, d.h. der Zurverfügungstellung der Leads. Nicht verantwortlich ist MaklerPlan für Verträge, die zwischen den Interessenten und den Partnern selbst oder von diesen vermittelten Dritten geschlossen werden.
MaklerPlan ist weder Vertreter noch Erfüllungsgehilfe seiner Partner oder von diesen vermittelten Dritten geschlossen werden. MaklerPlan ist weder Vertreter noch Erfüllungsgehilfe seiner Partner oder Dritter. - MaklerPlan kann keine bestimmte Anzahl von Leads garantieren, ist jedoch bemüht, die vereinbarten Leads zur Verfügung zu stellen.
- Ausgenommen der mit den Partnern vereinbarten und im Rahmen des Qualifikationsverfahrens festgesetzte Kriterien, schuldet MaklerPlankeine darüber hinaus gehenden besonderen Eigenschaften der Leads, Leads werden lediglich mit den von den Interessenten angegebenen Informationen zur Verfügung gestellt und müssen nicht auf Richtigkeit, Wahrheitsgehalt und Vollständigkeit geprüft oder ergänzt werden.
3. Vertragsabschluss
- Der Vertrag zwischen MaklerPlan und dem Partner kommt jeweils durch einen Auftrag des Partners und dessen Annahme durch MaklerPlan zustande.
MaklerPlan erstellt für ihre Dienstleistung im Normalfall eine Offerte (nachfolgend „Auftrag / Tippgebervereinbarung“) welche dem Partner übermittelt wird. Der Partner unterzeichnet diesen Auftrag und retourniert ihn an MaklerPlan. Damit erteilt der Partner ein Angebot zum Vertragsabschluss.
MaklerPlan nimmt dieses Angebot an durch Übermittlung einer Auftragsbestätigung oder konkludent durch Zuführung der vom Partner gewünschten Leads.
- Die Vergütung für die Leads (Einzelpreis pro Lead oder Provision), die Anzahl der Leads, Exklusivität, Vertragsbeginn, Rechnungsstellung und weitere spezifische Vertragskonditionen sind im Auftrag / Tippgebervereinbarung enthalten. Alle wesentlichen vereinbarten Vertragsbestandteile sind in dieser und diesen AGB enthalten.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
- Die konkrete Vergütung wird im Auftrag / Tippgebervereinbarung geregelt. MaklerPlan berechnet dem Partner entweder für jeden zur Verfügung gestellten Lead eine Vermittlungsgebühr (sog. „Einzelpreis pro Lead“) oder eine Provision für den Fall, dass es zu einem Vertragsabschluss zwischen dem Partner bzw. dem von ihm vermittelten Dritten und dem Interessenten kommt (sog. „Provision“). Ein vereinbarter Einzelpreis pro Lead ist unabhängig davon geschuldet, ob es tatsächlich zu einem Vertragsabschluss zwischen dem Partner bzw. von ihm vermittelten Dritten und dem Interessenten Eine vereinbarte Provision ist geschuldet, wenn ein Vertragsschluss zwischen dem Partner bzw. dem von ihm vermittelten Dritten und einem Interessenten, welcher von der MaklerPlan empfohlen wurde, erfolgt.
- Zusätzlich zu einem im Auftrag/Tippgebervereinbarung allfällig geregelten Kundenschutz, ist die Provision für den Vertragsabschluss auch dann geschuldet, wenn der Interessent dem Partner bereits bekannt war, sofern der Partner nicht nachweist, dass in den letzten 6 Monaten, welche dem Zeitpunkt der Übermittlung der Kontaktdaten des Interessenten an den Partner vorangehen, Korrespondenz mit dem Interessenten geführt wurde. Die Korrespondenz muss sich dabei auf das vermittelte Geschäft richten. Diese Regelung verkürzt einen allfälligen Kundenschutz gemäss der Tippgebervereinbarung nicht.
- Mit einer Ankündigungsfrist von einem Monat darf MaklerPlan durch Übermittlung einer Preisänderung die Leadpreise zu Monatsbeginn ändern. Dem Partner steht das Recht zu, im Falle einer Preisänderung durch MaklerPlan, den Vertrag innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Preisänderungsankündigung zu kündigen. Die Kündigung erfolgt auf den Zeitpunkt, zu dem die neuen Preise wirksam werden. Wenn der Partner nicht kündigt, so gelten nach Ablauf der Ankündigungsfrist die neuen Preise. Diesbezüglich wird der Partner bei Übersendung der Preisänderungsankündigung von MaklerPlan hingewiesen.
- Alle Preise verstehen sich, andere Kennzeichnungen vorbehalten, exklusive Mehrwertsteuer.
- MaklerPlan stellt dem Partner Rechnungen über ihre Leistungen aus. Diese werden dem Partner postalisch oder elektronisch zugestellt und sind sofort fällig. Die Mehrwertsteuer wird in der Rechnung separat ausgewiesen.
5. Pflichten des Partners
- Die Partner verpflichten sich bei der Nutzung der Leads nicht gegen geltende Rechtsvorschriften oder Vertragsbestimmungen zu verstossen.
- Die Partner sind Inhaber der ihnen übermittelten Daten und damit nach Erhalt der Leads für die vollumfängliche Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verantwortlich. Der Partner ist verpflichtet, die ihm vom Interessenten übermittelten Daten ausschliesslich für die Kontaktaufnahme, bei Vertragsabschluss auch für die Durchführung des Vertrags zu nutzen.
Es dürfen keine Leads sowie sonstigen erhaltenen Personendaten entgeltlich oder unentgeltlich weitervermittelt oder veröffentlicht werden.
- Die Partner wahren vollständiges Stillschweigen und gewährleisten vollständige Vertraulichkeit bezüglicher aller Informationen, welche ihnen im Zusammenhang mit den Leads zugänglich gemacht werden. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Auftragsverhältnisses.
- Die Partner dürfen ausschliesslich Leads entgegennehmen, in deren Zusammenhang sie zur Erbringung der Dienstleistung in vollem Umfang bereit, befugt und befähigt sind. Die Partner geben diesbezüglich der MaklerPlan jeweils eine kurze Rückmeldung. Erfolgt keine Rückmeldung des Partners zu den einzelnen Datensätzen oder ist auf sonstige Weise ersichtlich, dass der Partner nicht bereit, befugt oder befähigt ist, den Leads nachzugehen, kann die MaklerPlan dieselben Leads auch Dritten zur Verfügung stellen. Die Partner verpflichten sich bei der Behandlung der Leads zu grösstmöglicher Sorgfalt und Professionalität und halten sich insbesondere an die geltenden beruflichen sowie anbieter- und branchenspezifischen Empfehlungen, Richtlinien und sonstigen anwendbaren Bestimmungen.
- Der Partner verpflichtet sich, nach dem Kauf von Leads die Interessenten zeitnah zu kontaktieren und ein angemessenes Angebot zu unterbreiten. Falls es zu einem vereinbarten Vertragsabschluss kommt, so ist der Partner verpflichtet, eine bestmögliche Erfüllung, gemäss allen bekannten Richtlinien von Handwerkskammern, Standesorganisationen oder vergleichbaren Institutionen zu gewährleisten.
- Der Partner stellt MaklerPlan GmbH von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die diese gegen MaklerPlan wegen einer vom Partner zu vertretenden Rechtsverletzung geltend machen.
Der Partner ist verpflichtet, alle der MaklerPlan aus einer solchen Rechtsverletzung entstehenden Kosten zu übernehmen, insbesondere auch die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung. Weitergehende Ansprüche von MaklerPlan bleiben unberührt. - Für jeden Verstoss gegen die Pflichten dieser AGB ist eine Vertragsstrafe in Höhe von CHF 10.000.00 vom Partner an MaklerPlan zu zahlen. Unberührt hiervon bleibt die Geltendmachung weitgehender Schadensersatzansprüche. Die Zahlung der Konventionalstrafe befreit nicht von der Einhaltung der hiergenannten Pflichten.
6. Beendigung des Vertragsverhältnisses
- Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
- Der Vertrag kann von beiden Seiten mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen zum Monatsende ordentlich gekündigt werden, sofern keine abweichende individuelle Kündigungsfrist schriftlich vereinbart wurde. Die Kündigung ist postalisch an die Geschäftsadresse (Grafenauweg 8, 6300 Zug Schweiz) von MaklerPlan oder per E-Mail (info@maklerplan.ch) zu senden.
- MaklerPlan steht ein ausserordentliches Kündigungsrecht zu, wenn der Partner sich über 30 Tage im Zahlungsverzug befindet, gegen geltendes Recht sowie diese AGB verstösst oder die Rechte der Interessenten oder Dritter verletzt.
7. Haftung und Schadensersatz
- MaklerPlan schliesst die Haftung (inklusive die Haftung für seine Hilfspersonen und Arbeitnehmer) für alle Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit dem zwischen MaklerPlan und dem Partner vereinbarten Vertrag soweit gesetzlich zulässig aus.
- MaklerPlan stellt dem Partner ausschliesslich die Leads zur Verfügung. MaklerPlan ist nicht Vertragspartei eines möglichen Vertrags zwischen dem Partner und den vermittelten Interessenten und haftet auch nicht für die korrekte Vertragserfüllung. Der Partner hat sämtliche Rechte aus oder im Zusammenhang mit dem geschlossenen Vertrag gegenüber dem Interessenten geltend zu machen.
8. Vertraulichkeits- und Datenschutzverpflichtung
- Über Vertragsinhalte mit MaklerPlan gilt eine Schweigepflicht gegenüber Dritten. Insbesondere ist Stillschweigen über die zwischen dem Partner und MaklerPlan vereinbarten Leadpreisen zu bewahren.
- Alle wechselseitigen Informationen müssen vertraulich behandelt werden und dürfen weder direkt noch indirekt an Dritte – ob verbal oder schriftlich oder auf andere Weise – weitergegeben werden. Ausgenommen hiervon sind Informationen die öffentliche zugänglich sind.
- Im Rahmen der Verarbeitung von Leads verpflichten sich die Vertragsparteien den Datenschutz zu beachten. Weiter zu beachten ist der Schutz personenbezogener Daten von Interessenten und mitbeteiligten Mitarbeitern der Parteien. Auch die Daten von Interessenten und Parteien unterliegen den Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen. Nachdem die Leads an den Partner übermittelt werden, liegt die alleinige Verantwortlichkeit für die Datenbearbeitung beim Partner.
9. Gerichtsstand, geltendes Recht und Schlussbestimmungen
Vorbehältlich anderer gesetzlicher Bestimmungen unterstehen die Vereinbarungen im Zusammenhang mit diesen AGB ausschliesslich schweizerischem Recht. Erfüllungsort, Betreibungsort, letzterer nur für Personen mit Domizil im Ausland, sowie ausschliesslicher Gerichtstand für alle im Zusammenhang mit der vorliegenden Vereinbarung stehenden Streitigkeit ist Zug.
Stand September 2021